10 Gebote der Lebensmittelhygiene

 

1. Händehygiene, Hände waschen:

– regelmässig und vor Arbeitsbeginn

– nach dem Toilettengang

– nach der Pause

– bei Wechsel von Arbeitsgängen

– nach dem Anfassen von Abfall, Schmutz, Taschentüchern, Verpackungsmaterial,

– nach dem Niesen, Husten, Rauchen.

– Keinen Schmuck tragen, wie Uhren, Armbänder und Ringe

– Lebensmittel nie mit ungewaschenen Händen berühren.

 

2. Arbeitskleidung regelmässig wechseln:

– Immer auf saubere und zweckmässig Arbeitskleidung achten,

– stets saubere Schuhe und saubere Schürze tragen,

– Haare zurückbinden oder Haare bedecken, z.B. mit Haarnetz.

 

3. Temperaturen einhalten:

– Leicht verderbliche Lebensmittel bei max. + 5°C lagern,

– Hack- und Frischfleisch bei max. + 4°C; Fisch, sowie Meeresfrüchte bei max. + 2°C lagern.

– Selbstkontrolle beachten und Temperaturen überwachen und auf Kontrollblättern dokumentieren

 

4. Korrekte Trennung der Lebensmittel:

– rohe und nicht verzehrsfertige Lebensmittel getrennt von gegarten, gekochten und vorproduzierten, verzehrsfertigen Lebensmitteln lagern.

 

5. Abgelaufene Lebensmittel entsorgen:

– Alle vorgekochten, selbstproduzierten Lebensmittel datieren und maximale Lagerzeiten einhalten.

– Aufbewahrungsdauer auf Kontrollblättern festhalten und einhalten bzw. überwachen.

– Abgelaufene Lebensmittel entsorgen und nicht weiterverwenden oder abgeben.

 

6. Korrekte Lagerung der Lebensmittel in Lebensmittelgebinden:

– Lebensmittel nicht in Reinigungsmittelbehältern aufbewahren.

– Reinigungsmittel auch nie in Lebensmittelbehältern aufbewahren um eine Verwechslung auszuschliessen!

 

7. Arbeitsplatz, Geräte und Utensilien sauber halten:

– Arbeitsplatz regelmässig sauber halten und reinigen, ggf. desinfizieren.

– Schneidebretter, Messer, Kochutensilien, Aufschnittmaschine, Rahm-, Eiswürfelmaschine, etc. nach Gebrauch reinigen, bzw. nach Reinigungsplan oder Herstellerangabe.

– Ventilatorenschutzgitter bei Kühlaggregaten und Ab- bzw. Zuluftgitter regelmässig reinigen.

 

8. Saubere Reinigungsutensilien verwenden:

– Saubere Besen, Bürsten, Lappen, Mopp, Behälter, Maschinen verwenden,

– nie unsaubere Utensilien oder leere Lebensmittelgebinde zum reinigen verwenden.

 

9. Handwaschbecken korrekt ausstatten:

– Flüssighandseife und Papiertücher zur Händereinigung verwenden,

– Seifen- und Papierhandtuchspender immer aufgefüllt halten,

– Armaturen und Spender immer sauber halten, auch an der Ober- und Unterseite.

 

10. Abfälle umgehend beseitigen:

– Abfälle nicht über Nacht in den Produktionsräumen, wie Küche oder Konditorei, stehen lassen.

– Abfälle verschlossen und nach Möglichkeit gekühlt aufbewahren.

 

[notice] Die Liste ist nicht abschliessend. [/notice]

Quelle: 10 Gebote der Lebensmittelhygiene – Lebensmittelinspektorat Stadt Zürich

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