1. Händehygiene, Hände waschen:
– regelmässig und vor Arbeitsbeginn
– nach dem Toilettengang
– nach der Pause
– bei Wechsel von Arbeitsgängen
– nach dem Anfassen von Abfall, Schmutz, Taschentüchern, Verpackungsmaterial,
– nach dem Niesen, Husten, Rauchen.
– Keinen Schmuck tragen, wie Uhren, Armbänder und Ringe
– Lebensmittel nie mit ungewaschenen Händen berühren.
2. Arbeitskleidung regelmässig wechseln:
– Immer auf saubere und zweckmässig Arbeitskleidung achten,
– stets saubere Schuhe und saubere Schürze tragen,
– Haare zurückbinden oder Haare bedecken, z.B. mit Haarnetz.
3. Temperaturen einhalten:
– Leicht verderbliche Lebensmittel bei max. + 5°C lagern,
– Hack- und Frischfleisch bei max. + 4°C; Fisch, sowie Meeresfrüchte bei max. + 2°C lagern.
– Selbstkontrolle beachten und Temperaturen überwachen und auf Kontrollblättern dokumentieren
4. Korrekte Trennung der Lebensmittel:
– rohe und nicht verzehrsfertige Lebensmittel getrennt von gegarten, gekochten und vorproduzierten, verzehrsfertigen Lebensmitteln lagern.
5. Abgelaufene Lebensmittel entsorgen:
– Alle vorgekochten, selbstproduzierten Lebensmittel datieren und maximale Lagerzeiten einhalten.
– Aufbewahrungsdauer auf Kontrollblättern festhalten und einhalten bzw. überwachen.
– Abgelaufene Lebensmittel entsorgen und nicht weiterverwenden oder abgeben.
6. Korrekte Lagerung der Lebensmittel in Lebensmittelgebinden:
– Lebensmittel nicht in Reinigungsmittelbehältern aufbewahren.
– Reinigungsmittel auch nie in Lebensmittelbehältern aufbewahren um eine Verwechslung auszuschliessen!
7. Arbeitsplatz, Geräte und Utensilien sauber halten:
– Arbeitsplatz regelmässig sauber halten und reinigen, ggf. desinfizieren.
– Schneidebretter, Messer, Kochutensilien, Aufschnittmaschine, Rahm-, Eiswürfelmaschine, etc. nach Gebrauch reinigen, bzw. nach Reinigungsplan oder Herstellerangabe.
– Ventilatorenschutzgitter bei Kühlaggregaten und Ab- bzw. Zuluftgitter regelmässig reinigen.
8. Saubere Reinigungsutensilien verwenden:
– Saubere Besen, Bürsten, Lappen, Mopp, Behälter, Maschinen verwenden,
– nie unsaubere Utensilien oder leere Lebensmittelgebinde zum reinigen verwenden.
9. Handwaschbecken korrekt ausstatten:
– Flüssighandseife und Papiertücher zur Händereinigung verwenden,
– Seifen- und Papierhandtuchspender immer aufgefüllt halten,
– Armaturen und Spender immer sauber halten, auch an der Ober- und Unterseite.
10. Abfälle umgehend beseitigen:
– Abfälle nicht über Nacht in den Produktionsräumen, wie Küche oder Konditorei, stehen lassen.
– Abfälle verschlossen und nach Möglichkeit gekühlt aufbewahren.
[notice] Die Liste ist nicht abschliessend. [/notice]
Quelle: 10 Gebote der Lebensmittelhygiene – Lebensmittelinspektorat Stadt Zürich